Eine Umnutzung und Sanierung könne mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Beschwerdeführerin in Etappen ausgeführt werden. Ausserdem habe die Beschwerdeführerin dank der Aufnahme des Gebäudes ins Bauinventar die Möglichkeit ein Beitragsgesuch für werterhaltende Baumassnahmen zu stellen. 3