4. Das Amt für Kultur des Kantons Bern (Denkmalpflege) beantragt die Abweisung der Beschwerde. Das Gebäude präsentiere sich in einem sehr originalen Zustand, weil die getätigten Investitionen hauptsächlich für die nötigsten Unterhaltsarbeiten eingesetzt worden seien. Die Bausubstanz sei in einem sanierungsfähigen Zustand und die Aufwendungen würden sich in einem üblichen Rahmen bewegen. Eine Umnutzung und Sanierung könne mit Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Beschwerdeführerin in Etappen ausgeführt werden.