3. Die Gemeinde Lotzwil stellt in ihrer Stellungnahme vom 4. Januar 2005 keinen Antrag. Sie macht darauf aufmerksam, dass das Bauinventar behördenverbindlich sei und sie deshalb gezwungen gewesen sei, den Bauabschlag zu erteilen. Sie befürchte jedoch, dass sich das Gebäude mangels Unterhalt zu einem Schandfleck an einer stark befahrenen Durchgangsstrasse entwickeln werde.