Bezüglich des Primärlärms ist sie zu folgenden Schlüssen gekommen: Durch die Bewirtung von örtlichen Spaziergängern würden in der Anwohnerschaft kaum feststellbare Lärmimmissionen auftreten. Sofern im Gewölbekeller die vorhandenen Öffnungen mit Fenstern versehen oder anderweitig schallisoliert würden, sei davon auszugehen, dass in der Nachbarschaft dadurch keine erheblichen Lärmimmissionen auftreten würden. Dies bedinge jedoch, dass diese Schallisolationen beim Restaurantbetrieb nicht geöffnet oder entfernt würden. Dies könnte jedoch infolge der fehlenden Lüftung in der warmen Jahreszeit zu Problemen führen.