b) Die Fachstelle Verkehr+Umwelt hat in ihrem Fachbericht vom 16. Februar 2005 unbestritten festgestellt, der vorhandene Strassenverkehrslärm durch die täglichen und nächtlichen Fahrzeugbewegungen werde auch mit dem Betrieb des geplanten Restaurants nicht zu einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte nach Anhang 3 zur LSV führen. Zu einer anderen Beurteilung ist die Fachstelle indessen bezüglich des Primär- und Sekundärlärms aus dem Betrieb des Restaurants gekommen. Die Fachstelle hat in ihren Untersuchungen nach dem innerbetrieblichen Lärm (Primärlärm) und dem Sekundärlärm unterschieden. 12