Das Betriebskonzept der Beschwerdegegner bringt es mit sich, dass die Gäste grossmehrheitlich von ausserhalb des Quartiers stammen werden. Die nächste Haltestelle des öffentlichen Verkehrs liegt rund 600 m entfernt. Deshalb werden erfahrungsgemäss die Besucher, die sich nicht ohnehin auf einem Spaziergang in der Gegend befinden, nur in Ausnahmefällen mit dem öffentlichen Verkehr anreisen. Bei dieser Sachlage ist davon auszugehen, dass der Gastgewerbebetrieb zu quartierfremdem Mehrverkehr und angesichts der schmalen Quartierstrassen und des knappen Parkplatzangebots der Beschwerdegegner zu Verkehrsproblemen führen wird, die das gesunde und ruhige Wohnen stören werden.