Familiengärten zugelassen sind. Zwei Teilgebiete des Quartiers werden zudem durch ein Siedlungsschutzgebiet überlagert, in welchen die charakteristischen Bau- und Aussenraumgestaltungen zu erhalten sind (Besondere Vorschriften zu Nutzungsplan und Schutzplan: Siedlungsschutzgebiete X.________strasse und Feldrainweg, ZPP Nrn. 4/5 und 5/6; Zone für öffentliche Nutzung Nr. 5/67).