Dieses Kundensegment dürfte deshalb zum grössten Teil ebenfalls von ausserhalb des Quartiers stammen. Die wenigen Quartierbewohner, die möglicherweise das Restaurant auch aufsuchen werden, ändern nichts an der grundsätzlich fehlenden funktionalen Bindung des Betriebes an die Bedürfnisse der Quartierbewohnerinnen und Quartierbewohner. Diesen fehlenden Quartierbezug verkennen sowohl die Gemeinde wie die Vor-instanz. Die Gemeinde unterlässt die in dieser Hinsicht gebotene Differenzierung, wenn sie einfach von einem Restaurant ausgeht und nicht berücksichtigt, welches Konzept der Betrieb aufweist.