Der geplante Restaurantbetrieb weist keine oder nur eine sehr geringe funktionale Bindung mit den Bedürfnissen der Wohnzone auf. Das Konzept der Beschwerdegegner ist zur Hauptsache auf Kundinnen und Kunden ausgerichtet, die nicht im Quartier wohnen. Dies dürfte selbst für die Spaziergängerinnen und Spaziergänger gelten, an die sich das Angebot auch richtet. Der Standort liegt am Abhang des Gurtens, eines beliebten stadtnahen Ausflugsziels. Dieses Kundensegment dürfte deshalb zum grössten Teil ebenfalls von ausserhalb des Quartiers stammen.