sieht vor, gelegentlich im Gewölbekeller geschlossene Gruppen von maximal 30 Personen zu bewirten (Apéros, Weindegustationen u. ä.) und bei schönem Wetter für Spaziergänger Erfrischungen und allenfalls einfache Gerichte anzubieten. Da sie nicht planen könnten, an welchen Tagen die Anlässe im Gewölbekeller stattfinden werden, hätten sie ein Gesuch für eine generelle Bewilligung für das ganze Jahr gestellt.