e) Die Beschwerdegegner planen ein Restaurantbetrieb mit maximal 30 Sitzplätzen im Gewölbekeller unter ihrem Haus und maximal 20 Sitzplätzen auf dem Vorplatz auf der südwestlichen Seite ihrer Liegenschaft. Von diesem Vorplatz führt eine Treppe in den Keller, der entsprechend seiner bisherigen Funktion kleine Kellerfenster aufweist. Die servierten Speisen werden in der bestehenden Küche in der Wohnung der Beschwerdegegner zubereitet. Unmittelbar neben dieser Küche ist zudem der Einbau einer Gästetoilette geplant. Für den Gastwirtschaftsbetrieb sind auf dem südwestlichen Vorplatz der Liegenschaft vier Parkplätze vorgesehen. Das Betriebskonzept der Beschwerdegegner