b) Das Bauvorhaben liegt in der Wohnzone W mit Bauklasse I. Nach Art. 41 Abs. 1 und 2 des Baureglementes der Gemeinde Köniz vom 7. März 1993 (GBR) ist die Wohnzone für das Wohnen bestimmt. Arbeitsaktivitäten, die das gesunde und ruhige Wohnen nicht stören, sind in der Bauklasse I bis zu 35 % der Bruttogeschossfläche gestattet. Hotelbauten, Herbergen und dergleichen sind ausgeschlossen (Art 41 Abs. 3 GBR). Es gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.331; Art. 41 Abs. 5 GBR).