als Zufahrt zum Bauvorhaben dient, sondern an zwei Seitenstrassen, die vom W.________weg abzweigen. Sie machen geltend, das Vorhaben führe zu mehr Verkehr und wildem Parkieren im Quartier. Da diese Möglichkeit nicht völlig von der Hand gewiesen werden kann, ist auch ihre Beschwerdelegitimation zu bejahen. c) Die übrigen Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt. Auf die Beschwerde ist einzutreten. 2. Umstritten ist im Wesentlichen die Frage der Zonenkonformität und der Umweltauswirkungen (insbesondere Lärm und Gerüche) des Bauvorhabens.