2.a) Fünfzehn Personen reichten am 10. Dezember 2004 Baubeschwerde ein. Sie stellen folgende Anträge: „1. Der Gesamtbauentscheid vom 9. November 2004 sei aufzuheben und für das Baugesuch vom 22. Dezember 2003 sei der Bauabschlag zu erteilen. 2. Eventualiter: Der Gesamtbauentscheid vom 9. November 2004 sei um folgende Bedingungen und Auflagen zu ergänzen: a) Betriebliche Massnahmen  Der geplante Gastgewerbebetrieb darf an höchsten zwei beliebigen Tagen pro Woche geöffnet sein, davon an einem Tag länger als bis 20.00 Uhr im Rahmen der untenstehenden Öffnungszeiten;