Der Regierungsstatthalter von Bern erteilte mit Gesamtbauentscheid vom 9. November 2004 die Baubewilligung aufgrund des Baugesuchs sowie der Projektänderung und sicherte die Betriebsbewilligung A nach dem Gastgewerbegesetz vom 11. November 1993 (GGG, BSG 935.11) zu. Unter anderem beschränkte er die Öffnungszeiten des Restaurants und der Gartenwirtschaft wie folgt:  Kellerrestaurant: Montag bis Donnerstag und Sonntag 10.00 – 22.00 Uhr Freitag bis Samstag 10.00 – 24.00 Uhr  Gartenwirtschaft: Montag bis Donnerstag 10.00 – 22.00 Uhr