1.a) Herr und Frau T.________ stellten am 23. Dezember 2003 das Gesuch zur Umnutzung des bestehenden Gewölbekellers in ihrer Liegenschaft Gbbl. Nr. U.________, V.________weg, Köniz, in ein Restaurant. Das Vorhaben liegt in der Wohnzone W, Bauklasse I. In dieser Zone gilt die Empfindlichkeitsstufe II gemäss Art. 43 der Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 (LSV; SR 814.331). Gleichzeitig stellten sie ein Gesuch für einen Gastgewerbebetrieb mit normalen Öffnungszeiten und maximal 30 Sitzplätzen. Die Gesuche wurden publiziert. Es gingen achtzehn Einsprachen ein. Es fand eine Einigungsverhandlung statt.