4. Die Verfahrenskosten werden auf Fr. 2'000.-- festgesetzt und den Beschwerdeführenden auferlegt. 5. Parteikosten sind keine zu sprechen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, als GU - Herrn Fürsprecher D.________, als GU - Regierungsstatthalter von Nidau, zur Kenntnis BAU-, VERKEHRS- UND ENERGIEDIREKTION Die Direktorin B. Egger-Jenzer, Regierungsrätin