Die Gemeinde hat die Bauherrschaft mit Brief vom 25. Juli 2005 aufgefordert, ein Ausnahmegesuch einzureichen. Der Ortsplaner vertritt in seinem Bericht vom 21. Juni 2005 (in den Bauakten) an die Gemeinde die Ansicht, eine Ausnahmebewilligung könne erteilt werden. e) Beim Haus am J.________strasse 56 (K.________) ergab die Berechnung nach Art. 35 Abs. 2 GBR im Baubewilligungsverfahren (in den Bauakten, Beilage Plan 0402/02), dass das Kellergeschoss den fertigen Boden wie auch den gewachsenen Boden um 1.50 m überragt. Das Haus wurde nicht nach den Plänen ausgeführt, das Kellergeschoss 13