9 Aldo Zaugg, Kommentar zum bernischen BauG, 2. Aufl. 1995, Art. 46 N. 8 10 BVR 2002 S. 8 E. 4a mit Hinweisen 10 werden. Dabei ist es nicht nötig, den ursprünglichen Terrainverlauf wie in der Baubewilligung vorgesehen wiederherzustellen. Das Ziel der angefochtenen Wiederherstellungsverfügung wird auch mit einer Aufschüttung an der Fassade erreicht.