4. Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes Die Gemeinde Ligerz hat die Beschwerdeführenden in der angefochtenen Verfügung verpflichtet, die Umgebung derart zu gestalten, dass das Erdgeschoss kein Vollgeschoss im Sinne des Baureglements der Einwohnergemeinde Ligerz darstellt. Es ist zu prüfen, ob diese Wiederherstellungsverfügung zu Recht erlassen wurde.