b) Die Beschwerdeführenden haben am 15. Mai 2003 bei der Gemeinde das folgende Projektänderungs- und Ausnahmegesuch eingereicht: Infolge des vorgefundenen Felsens und unter Berücksichtigung des natürlichen Terrains hat sich die Bauherrschaft in der Ausführungsphase entschieden, die im Baugesuch eingezeichneten „künstlichen“ Aufschüttungen in Formen von Hügeln und Stützmauern wegzulassen. Da die Gebäudehöhe nicht verändert wurde (nach Baugesuch und Vorschriften) bitten wir Sie, das Ausnahmegesuch anhand der beiliegenden Ausführungsplänen zu bewilligen. 6 Projektpläne „Südfassade“ und „schnitt a-a“, genehmigt am 10. Juli 2001 7