Die Beschwerdeführenden beantragen als Eventualantrag, es sei ihnen die Baubewilligung für das Gebäude in der heutigen Form zu erteilen mit der Auflage, das Terrain an der Westfassade aufzufüllen. Als Subeventualantrag ersuchen sie um die Erteilung der Bauund Ausnahmenbewilligung für die nachträgliche Projektänderung gemäss Plänen vom 15.12.2003/15.03.2004. Mit dieser Projektänderung soll nach Angaben der Beschwerdeführenden die mittlere Höhe zwischen oberkant Obergeschossboden und projektiertem Terrain auf 1.86 m reduziert werden.