kann klarerweise nicht von einem Dachgeschoss beziehungsweise von einem Dachraum gesprochen werden. Aus den Plänen6 geht hervor, dass das Obergeschoss keine Dachschräge aufweist. Die Räume sind gleich nutzbar wie die Räume eines Normalgeschosses. Die Raumhöhe ist im Obergeschoss die gleiche wie im Erdgeschoss. Die Räume im Obergeschoss vermitteln keinen anderen Eindruck als die Räume im Erdgeschoss. Beim Obergeschoss handelt es sich demnach um ein Vollgeschoss. d) Damit steht fest, dass die Beschwerdeführenden in der Wohnzone W1 entgegen der Baubewilligung ein zweigeschossiges Haus gebaut haben. 3. Projektänderung