Einerseits muss von aussen ohne weiteres erkennbar sein, dass die betreffenden Räume in einem Dachraum eingebaut sind; ein besonders deutliches Zeichen dafür sind beispielsweise die Fenster, die beim Dachgeschoss der Dachschräge wegen nicht die gleichen sein können wie beim Normalgeschoss. Andererseits ist das Dachgeschoss auch nicht gleich nutzbar wie ein Normalgeschoss: die Dachschräge schränkt die Nutzung ein. Schliesslich ist auch der insbesondere durch die Dachschräge bedingte Eindruck, den ein Raum vermittelt, im Dachgeschoss nicht der gleiche wie im Normalgeschoss.“4 Bei einer Kniewandhöhe von 1.50 m kann in der Regel noch von einem Dachgeschoss gesprochen werden5.