5. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch. Danach führte es im Beisein der Parteien einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Die Beschwerdeführenden reichten danach die Ausgabe Nr. 2 / 2005 des Magazins „Das Einfamilienhaus“ ein, in dem ihrem Haus die Titelreportage gewidmet ist, und stellten verschiedene Beweisanträge zur Dokumentation der Baugeschichte, die abgewiesen wurden. Das Rechtsamt zog Bauakten von verschiedenen Vergleichsobjekten bei.