4. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. November 2004 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 21. Oktober 2004 und die Abschreibung des Bauabnahme- und Baupolizeiverfahrens. Eventualiter beantragen sie die Baubewilligung für das Gebäude in der heute bestehenden Form verbunden mit der Auflage, in der Fassadenmitte der Westfassade das Terrain so weit wieder aufzufüllen, dass die Gebäudehöhe von 6 m eingehalten wird.