2. Mit Entscheid vom 10. Juli 2001 erteilte die Gemeinde Ligerz für das Bauvorhaben die Baubewilligung. Anlässlich der Bauabnahme am 25. April 2003 wurde festgestellt, dass die Lichtschächte nicht oder kleiner als vorgesehen erstellt wurden. Zudem war das Terrain in Erdgeschosshöhe auf der West- und der Ostseite nicht und auf der Nordseite tiefer als vorgesehen aufgefüllt worden. Die Gemeinde kam zum Schluss, dass der Bau eine Ausnahme für die Überschreitung der zulässigen Geschosszahl benötige, weil das Erdgeschoss wegen der nicht vorgenommenen Aufschüttungen als Vollgeschoss anzurechnen sei. Mit Einbezug des Obergeschosses ergebe sich ein zweigeschossiger Bau in der Zone W1.