1. Die Beschwerde wird abgewiesen soweit darauf eingetreten werden kann. Der Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalters I von Bern vom 7. Oktober 2004 wird bestätigt. 2. Das Gesuch der Stadt Bern vom 7. Dezember 2004 "um unverzügliche Bestätigung der Abbruchbewilligung vom 7. Oktober 2004" wird als gegenstandslos geworden vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400 .- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.