5. a) Mit Schreiben vom 7. Dezember 2004 beantragt die Stadt Bern, die Abbruchbewilligung vom 7. Oktober 2004 sei aus Sicherheitsgründen unverzüglich zu bestätigen. Die Bauherrschaft sei bereit, die zum Abbruch vorgesehenen Liegenschaften umgehend abzubrechen, um die akute Gefahrensituation definitiv zu beseitigen. Die Stadt Bern verweist auf ein Schreiben der ehemaligen Eigentümerin der Liegenschaften, in der an das Gefahrenpotential der Liegenschaften E.________rain 6, 8, 8a und 8c erinnert wird. Das Haus E.________rain 8 sei im Januar 2004 durch eine Gruppe Jugendlicher besetzt worden. Das Haus stelle ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Es sei akut vom Einsturz