c) Selbst wenn die Aussagen zur Preisgestaltung im Stadtrat und in der Abstimmungsbotschaft im Baubewilligungs- beziehungsweise im Baubeschwerdeverfahren berücksichtigt werden müssten, könnte damit der Bauabschlag nicht begründet werden. Die Rede ist von "preisgünstigem Wohnraum im Rahmen des Möglichen" und von "nicht teuren Luxusobjekten". Die Aussagen sind zu wenig substantiiert. Es ist fraglich, ob solche Aussagen überhaupt justitiabel wären. Im Übrigen kann angesichts der erwähnten Mietpreise für Neuwohnungen an dieser zentralen Lage nicht von teuren Luxusobjekten gesprochen werden.