3. a) Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, das Bauvorhaben halte die Zusicherungen im Stadtrat und in der Abstimmungsbotschaft (Gemeindeabstimmung vom 27. September 1992 über die ÜO) betreffend Preisgestaltung der Wohnungen nicht ein. Darin sei die Bereitstellung von möglichst preisgünstigem Wohnraum versprochen worden. Vorgesehen seien jetzt aber 4½-Zimmer-Wohnungen für mindestens Fr. 2'100.- und 3½- Zimmer-Wohnungen für mindestens Fr. 1'700.-. Die Zusicherungen seien ausschlaggebend für die Annahme der Planungsgrundlage gewesen.