Die Zufahrt über den F.________rain erfolgt zwingend von Osten. Durch die vorgesehene Verlängerung des Gegenverkehrs bis zur vorgesehenen Einfahrt der Tiefgarage ist neu auch die Wegfahrt nach Osten möglich. Allfällige Verkehrsprobleme vor der französischen Schule (also auf dem nordwestlichen Teil des F.________rains) könnten so auch bei der Wegfahrt von der Tiefgarage umfahren werden. Auch ist zu bedenken, dass das Bauvorhaben selber keinen Abstellraum im Bereich des F.________rains benötigt und selber keine Verstopfung verursacht. Die Abstellplätze befinden sich ausnahmslos und in genügender Zahl in der Tiefgarage - was von der Beschwerdeführerin denn auch nicht bestritten wird.