2. a) Die Beschwerdeführerin macht sinngemäss eine ungenügende Erschliessung geltend. Es fehle ein realistisches Verkehrskonzept. Die verkehrstechnische Beurteilung durch die Firma L.________ AG und die Überprüfung durch das Tiefbauamt der Stadt Bern legten nur theoretische Kapazitäten der Zu- und Wegfahrten dar, ohne die reale Praktizierbarkeit dieser Verkehrswege zu berücksichtigen. Abgestellte Fahrzeuge im Bereich der französischen Schule hätten schon heute Rückstaus zur Folge. Gegen diesen Missstand würden keine Massnahmen getroffen. Dies würde zusammen mit dem zusätzlichen Verkehr aus dem vorliegenden Bauvorhaben zu einer schweren Belastung des Quartiers führen.