3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch. Die Beschwerdegegnerin, der Regierungsstatthalter I von Bern und die Stadt Bern beantragen in ihren Stellungnahmen Nichteintreten auf die Beschwerde bzw. Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der angefochtenen Baubewilligung. Das Rechtsamt verzichtete auf die Durchführung eines Beweisverfahrens. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2004 beantragt die Stadt Bern beim Rechtsamt, die Abbruchbewilligung vom 7. Oktober 2004 sei aus Sicherheitsgründen unverzüglich zu bestätigen.