K.________. Die Parzellen liegen im Perimeter der Überbauungsordnung E.________rain / F.________rain1 (nachfolgend: ÜO). Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Mit Gesamtbauentscheid vom 7. Oktober 2004 erteilte der Regierungsstatthalter I von Bern die Baubewilligung.