2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400.-- werden den Beschwerdegegnern zu Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die amtlichen Kosten des Bauentscheides von Fr. 6'129.80 bleiben den Beschwerdegegnern auferlegt. 3. Die Beschwerdegegner haben den Beschwerdeführenden die Parteikosten von insgesamt Fr. 3'728.35 (inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften dafür solidarisch. IV. Eröffnung