Die Kosten des Beschwerdeverfahrens belaufen sich auf insgesamt Fr. 1'400.00. Sie sind gestützt auf Art. 108 Abs. 1 VRPG der unterliegenden Partei, d. h. den Beschwerdegegnern aufzuerlegen. Diese haften laut Art. 106 VRPG dafür solidarisch. Sie haben zudem die amtlichen Kosten des Baubewilligungsverfahrens zu tragen (Art. 52 Abs. 1 BewD). Nach Art. 108 Abs. 2 VRPG haben die Beschwerdegegner als unterliegende Partei den Beschwerdeführenden die Parteikosten zu ersetzen. Die Kostennote des Anwalts der