8. Bei diesem Ausgang kann darauf verzichtet werden, die Einpassung ins Ortsbild und die übrigen, als nicht rechtskonform gerügten Punkte, näher zu überprüfen. Privatrechtliche Einwendungen sind nicht im Baubewilligungsverfahren und im Baubeschwerdeverfahren zu prüfen, sondern sie sind mit Rechtsverwahrung anzumelden. 9. Kosten