Die Beschwerdeführenden machen nicht geltend, das Grundstück könne ohne Ausnahmebewilligungen nicht sinnvoll überbaut werden. Im vorliegenden Fall erscheint ein reglementkonformes Projekt als möglich. Die Beschwerdegegner müssen lediglich das Gebäude um 55 cm nach Süden verschieben. Sollte dies nicht oder nur teilweise möglich sein, so könnte die Nordfassade im entsprechenden Mass zurückversetzt und das Gebäude entsprechend verschmälert werden. Im schlimmsten Fall würde das Gebäude auf der Ostseite eine Gebäudebreite von 8.20 m aufweisen.