Die Beschwerdegegner haben ihr Projekt gestützt auf das Ergebnis der Einspracheverhandlung geringfügig angepasst. Insbesondere haben sie das Gebäude um 1 m gegen Süden verschoben und die Firsthöhe um 1.30 m verringert. Die Beschwerdegegner orientierten zwar die Beschwerdeführenden vorgängig mit einem Plansatz. Die Beschwerdeführenden wurden jedoch nicht förmlich über die Einreichung der Projektänderung informiert. Die Gemeindebaubehörde Mirchel gab ihnen auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme.