Die Beschwerdeführenden sind daher zur Beschwerde legitimiert. Auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten. 3. Anhörung der Beteiligten bei einer Projektänderung 3 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 4 Märkli Aeschlimann Herzog, Kommentar zum VRPG, Art. 39 Note 7 mit den weiteren Hinweisen 5