3. In ihrer Beschwerdeantwort vom 24. November 2004 beantragen die Beschwerdegegner, die Baubewilligung der Gemeindebaubehörde Mirchel vom 24. September 2004 sei zu bestätigen. Sie weisen daraufhin, dass sie die geänderten Pläne dem Anwalt der Beschwerführenden mit Schreiben vom 1. September 2004, zur Prüfung und Weiterleitung zugestellt haben. Die Beschwerdeführenden hätten zwar nicht offiziell zu den geänderten Projektplänen Stellung nehmen können, sie hätten jedoch Kenntnis davon 3