2. Mit Eingabe vom 25. Oktober 2004 haben die Beschwerdeführenden Baubeschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) erhoben. Sie beantragen, die Baubewilligung der Gemeinde Mirchel vom 24. September 2004 für das Bauvorhaben der Beschwerdegegner sei aufzuheben, und es sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter seien die Bauakten unter Aufhebung der erteilten Baubewilligung an die Gemeinde Mirchel zur Fortsetzung des Verfahrens zurückzuweisen. Zur Begründung machen sie geltend, die Bewilligung einer Projektänderung ohne Bekanntmachung an die Nachbarn, verletze wesentliche Verfahrensvorschriften. Die Ausnahmegesuche seien nicht veröffentlicht worden.