Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 23. Juli 2004 erklärten sie sich bereit, die Einsprache zurückzuziehen und einem angepassten Baugesuch unter Erteilung des nötigen Näherbaurechts zuzustimmen, sofern bestimmte Punkte eingehalten würden. Die Beschwerdegegnerschaft passte ihr Projekt gestützt auf das Ergebnis der Einspracheverhandlung an und reichte am 16. September 2004 eine geringfügige Projektänderung ein. Am 24. September 2004 erteilte die Gemeindebaubehörde Mirchel die Baubewilligung. Sie erachtete darin die Einsprache als erledigt und das Näherbaurecht als erteilt.