1. Am 30. April 2004 reichten die Beschwerdegegner ein Baugesuch ein für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Parzelle Gbbl. Nr. G.________ am H.________ in der Gemeinde Mirchel. Innerhalb der Einsprachefrist reichten die Beschwerdeführenden (Eigentümer der Parzelle Mirchel Gbbl. Nr. I.________) eine Einsprache mit Rechtsverwahrung ein. Anlässlich der Einigungsverhandlung vom 23. Juli 2004 erklärten sie sich bereit, die Einsprache zurückzuziehen und einem angepassten Baugesuch unter Erteilung des nötigen Näherbaurechts zuzustimmen, sofern bestimmte Punkte eingehalten würden.