Die Gemeinde wird zu prüfen haben, ob der Beschwerdegegner den neuen Maststall gemäss der gültigen Baubewilligung erstellt hat (Zwischenboden, Stallinstallationen) und ob diese Änderungen sowie das geänderte Betriebskonzept des Beschwerdegegners für den Maststall die Durchführung eines (nachträglichen) Baubewilligungsverfahrens oder eines Verfahrens zur Anpassung der Gewässerschutzbewilligung vom 13. November 2001 notwendig macht.