Gemäss Art. 64 Abs. 30 des Baureglementes der Gemeinde Meiringen vom 27. Oktober 1994 gilt in der Landwirtschaftszone eine Gebäudelänge von 25 m. Das umstrittene Vordach soll an den neuen Kälbermaststall angebaut werden. Bereits dieser Stall weist eine Länge von rund 30 m auf. Mit dem daran angebauten Vordach würde das Gebäude rund 49 m lang. Die vorgeschriebene Gebäudelänge würde damit um fast 100 % überschritten. Soweit ersichtlich wurde in der Praxis für eine so starke Abweichung noch nie eine Ausnahmebewilligung erteilt.