Das ganze geplante Vordach bedeckt jedoch fast 600 m². Einzuräumen ist, dass auch die Überdeckung der Abfahrt in die Einstellhalle unter dem neuen Kälberstall zweckmässig ist (Verhinderung von Eisglätte). Objektiv nicht notwendig erscheint dagegen die Überdeckung derjenigen Fläche, welche der Beschwerdegegner für die Güllenaufbereitung und die Entsorgung der entstehenden Tierabfälle vorgesehen hat. Auch ist fraglich, ob die Bedachung der Zufahrt von der Strasse zu den Ökonomiegebäuden objektiv notwendig ist. Die Überdachung weist zudem eine maximale Höhe von über 10 m auf, obwohl der Beschwerdegegner hier nur 4 bis 5 8