Selbst wenn man annimmt, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht auf der ganzen Lagerfläche möglich ist, bietet der Raum über dem Stallbereich ein grösseres Lagervolumen als der Beschwerdegegner dies annimmt. Insbesondere ist nicht zu sehen, wieso auf der ganzen Fläche nicht mindestens zwei Lagen Strohballen gestapelt werden können. Selbst diese vorsichtige Annahme brächte rund zusätzliche 300 m³ Lagervolumen (400 m² minus 180 m², multipliziert mit der Höhe von 2 Strohballen von 1,4 m). Zusammen mit den Lagervolumen auf dem Vorplatz stünden somit total 1'450 m³ oder rund 200 m³ mehr als objektiv nötig zur Verfügung.