Diese Anforderung wird mehr als erfüllt: Bei einer Stallhöhe von 3,50 m ergibt sich ein Luftvolumen im Stall von rund 1'400 m³ oder pro Tier rund 7 m³. Daraus folgt, dass im Prinzip das ganze Raumvolumen über dem Stallbereich, das in den Baubewilligungsplänen als „Strohlager“ bezeichnet wird, als Lagervolumen zur Verfügung steht.